Messgeräte

Beiträge zum Thema Messgeräte

Recht & Finanzen
Ob ein Gerät noch geeicht ist, lässt sich einfach kontrollieren. Es gibt verschiedene Eichkennzeichnungen, auf denen jeweils eine Jahreszahl vermerkt ist. Sie gibt an, wann das Gerät zuletzt geeicht wurde. Grafik: Minol/akz-o

Messgeräte für Wasser und Wärme

Lieber eichen als zahlen (akz-o) Messgeräte für Wasser und Wärme müssen geeicht sein. Verantwortlich ist der Vermieter. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Es gibt aber eine einfache Lösung. Warmwasser, Kaltwasser und der Wärmeverbrauch werden im Haushalt zuverlässig über Messgeräte erfasst – wenn diese Geräte genau arbeiten. Um das sicherzustellen, sieht das Gesetz eine Eichpflicht vor. Weil manche Geräte durch Schmutz- und Kalkablagerungen mit der Zeit ungenauer werden können, müssen sie in...

  • Bretten
  • 09.01.17
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