Mietwohnung

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Schleifen, streichen und verschönern: Bei Renovierungsarbeiten, die die Bausubstanz verändern, muss man allerdings vorher beim Vermieter um Erlaubnis bitten. Foto: djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.
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Streichen, bohren oder Wand einreißen?

Was Mieter selbst an ihrer Wohnung verändern dürfen (djd). Wie heißt es doch so schön: Alles neu macht der Mai. Tatsächlich kommt mit Beginn der warmen Jahreszeit oft der Wunsch auf, das Heim in frischem Glanz erstrahlen zu lassen. Es wird geschliffen, gestrichen und gehobelt. Doch wie weit darf man beim Renovieren einer Mietwohnung gehen? Wobei hat man freie Hand und wann muss man den Vermieter um Erlaubnis bitten? "Vor allem dürfen Mieter nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers die Bausubstanz...

  • Bretten
  • 19.01.18
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