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Wasserschaden in der Mietwohnung
txn-p. Rohrbruch, Starkregen, Hochwasser – vollgelaufene Keller und Wohnungen sind keine Seltenheit. Doch wer kommt eigentlich in Miethäusern für Schäden auf? Durch Hochwasser entstandene Schäden muss der Vermieter beseitigen – das gilt auch für das Abpumpen und das Trockenlegen der Räume. Bei beschädigter Einrichtung ist der Vermieter allerdings nur dann in der Pflicht, wenn es sich um mitvermietete Gegenstände wie Einbauküchen, Elektrogeräte oder Bodenbeläge wie Teppiche oder Laminat handelt....