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Urteil: Nur Fahrgastzelle und Kofferraum gelten als Innenraum
Ampnet. Eine Kfz-Versicherung kann die Haftung bei Tierbissschäden in einem Fahrzeug nur für den Kofferraum und die Fahrgastzelle ausschließen. Der Bereich zwischen Karosserie und Innenraumverkleidung zählt zum Fahrzeug an sich und bleibt versichert. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil festgestellt (Az. 8 L 700/18). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, ging es dabei um Mäusebisse in einem Pkw. Die Nager hatten Schäden am Kopfairbag, unterhalb des Bodenbelags,...