Politik & Wirtschaft
Stimmrecht für Betreute bei Europawahl: Karlsruhe verhandelt
Ab Juli dürfen sich Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung in allen Angelegenheiten an Wahlen beteiligen. Karlsruhe (dpa) Ab Juli dürfen sich Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung in allen Angelegenheiten an Wahlen beteiligen. Ihr bisheriger Ausschluss verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz, der Bundestag hat die Regeln inzwischen geändert. Allerdings noch nicht für die Europawahl am 26. Mai, weswegen die Opposition mit...