Bauwerkvertrag

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Angehende Bauherren sollten die Bau- und Leistungsbeschreibung vor Unterschrift unter den Werkvertrag von einem Fachmann prüfen lassen. Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock
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Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung sollte man gründlich prüfen lassen (djd). Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung ist die Grundlage jedes Bauwerkvertrages. In ihr wird festgelegt, welche Leistung der Unternehmer gegenüber dem Auftragnehmer zu erbringen hat. Angehende Bauherren sollten die Bau- und Leistungsbeschreibung daher vor Unterschrift unter den Werkvertrag von einem Fachmann prüfen lassen. Rechtlich bindend Ein schöner Hochglanzprospekt oder Versprechungen auf der...

  • Bretten
  • 27.04.16
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