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Angehende Bauherren sollten die Bau- und Leistungsbeschreibung vor Unterschrift unter den Werkvertrag von einem Fachmann prüfen lassen. Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock
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Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung sollte man gründlich prüfen lassen

(djd). Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung ist die Grundlage jedes Bauwerkvertrages. In ihr wird festgelegt, welche Leistung der Unternehmer gegenüber dem Auftragnehmer zu erbringen hat. Angehende Bauherren sollten die Bau- und Leistungsbeschreibung daher vor Unterschrift unter den Werkvertrag von einem Fachmann prüfen lassen.

Rechtlich bindend

Ein schöner Hochglanzprospekt oder Versprechungen auf der Homepage sehen meist hübsch aus, sind aber keine rechtliche Grundlage für einen Werkvertrag. Darauf weist die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. hin. „Es ist in der Regel unerheblich, was in einem Verkaufsprospekt steht oder im Verkaufsgespräch mündlich vereinbart wurde. Rechtlich bindend ist ausschließlich die dem Vertrag beigefügte Bau- und Leistungsbeschreibung“, erläutert Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft. Der Unternehmer schulde ausschließlich den darin dargelegten Leistungsumfang.

Bei Untersuchungen musste die Schutzgemeinschaft jedoch feststellen, dass eine große Anzahl überprüfter Bau- und Leistungsbeschreibungen nicht den Anforderungen genügen. „Exakte Angaben zu Qualität und Quantität der Baustoffe werden oft vermieden, erwartete Leistungen wie etwa die Planung sind nicht enthalten. Zudem werden Kosten auf den Bauherrn abgewälzt, mit denen er nicht gerechnet hat“, so Florian Haas. So bedeute das kleine Wörtchen „bauseits“ beispielsweise, dass diese Leistung vom Auftraggeber zu erbringen und bezahlen sei. Dies, so Haas, sei keineswegs jedem angehenden Bauherren klar: „Ebenso bedeutet ‚schlüsselfertig‘ zur Überraschung vieler Bauherren nicht ‚bezugsfertig‘“.

Hilfe unabhängiger Fachleute nutzen

Um Klarheit über die vereinbarte Leistung zu erhalten, rät die Schutzgemeinschaft dazu, die Bau- und Leistungsbeschreibung mit Hilfe unabhängiger Fachleute zu prüfen und gegebenenfalls zu konkretisieren. Mitgliedern wird über den Partner „Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V.“ (VQC) ein Fachmann in der Nähe vermittelt. Unter www.finanzierungsschutz.de erhalten Mitglieder und andere Bauwillige weitere wertvolle Hinweise zu diesen und anderen Themen, es stehen Checklisten, Ratgeber und Angebote rund um den Hausbau zur Verfügung.

Angehende Bauherren sollten die Bau- und Leistungsbeschreibung vor Unterschrift unter den Werkvertrag von einem Fachmann prüfen lassen. Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock
In der sogenannten Bau- und Leistungsbeschreibung wird genau festgelegt, welche Leistung der Unternehmer gegenüber dem Auftragnehmer zu erbringen hat.
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock
Autor:

Matthias Schubinski aus Bretten

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