Elementarschadenversicherung

Beiträge zum Thema Elementarschadenversicherung

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Elemarschäden: Foto: Chris Gallagher - unsplash.com
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Experteninfos zu: Elementarschadenversicherung
„Gebäude sollten gegen alle Wetterrisiken versichert sein“

Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser – mit der Zunahme von Extremwetter-Ereignissen und ihren Folgen ergeben sich ganz neue Risiken für Mieter*innen und Eigentümer*innen von Wohngebäuden. Um sich finanziell gegen solche Naturgefahren abzusichern, ist eine Elementarschadenversicherung Voraussetzung. Doch was genau beinhaltet eine solche Versicherung? Für wen ist sie sinnvoll? Und worauf sollte man beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung achten? Antworten gab es am Lesertelefon – bei...

  • Bretten
  • 03.12.21
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Wie versichere ich mein Haus gegen die Folgen der Klimakrise?
Naturgefahren und Elementarschadenversicherung

Mitte Juli 2021: Nach extremem Starkregen überschwemmt eine Jahrhundertflut das gesamte Ahrtal und weitere Landesteile im Westen Deutschlands. Mit der Flutwelle sind die Folgen der Klimakrise auf dramatische Weise im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen. Bereits wenige Tage nach der Katastrophe wird klar, dass viele der zerstörten Häuser gar nicht oder nicht ausreichend versichert waren. Denn um sich gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren abzusichern, ist zusätzlich eine...

  • Bretten
  • 01.12.21
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Wenn Hochwasser in Keller und Wohnräume eindringt, wird es teuer. Doch Vermieter haften in der Regel nicht für den Hausrat anderer. Deswegen kann eine Elementarschadenversicherung auch für Mieter sinnvoll sein.	Foto: Barmenia/txn

Wasserschaden in der Mietwohnung

Wer kommt für den Schaden auf? (txn-p) Rohrbruch, Starkregen, Hochwasser – vollgelaufene Keller und Wohnungen sind keine Seltenheit. Doch wer kommt eigentlich in Miethäusern für Schäden auf? Durch Hochwasser entstandene Schäden muss der Vermieter beseitigen – das gilt auch für das Abpumpen und das Trockenlegen der Räume. Bei beschädigter Einrichtung ist der Vermieter allerdings nur dann in der Pflicht, wenn es sich um mitvermietete Gegenstände wie Einbauküchen, Elektrogeräte oder Bodenbeläge...

  • Bretten
  • 18.05.16
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