Elementarschadenversicherung
Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen – wie schütze ich mich vor den finanziellen Folgen?
2021 erlebt das Ahrtal eine verheerende Flutkatastrophe, Weihnachten 2023 stehen große Teile von Niedersachsen unter Wasser, Pfingsten 2024 sorgt Starkregen im Saarland für Überflutungen, Anfang Juni trifft ein Jahrhunderthochwasser Bayern und Baden-Württemberg. Zurück lassen die Wassermassen Chaos, Zerstörung und tausende von Menschen in existenzieller Not. Die Schäden, vor allem an Wohngebäuden, gehen in die Milliarden. In der Politik wird aktuell erneut die Frage einer Versicherungspflicht für Wohngebäude diskutiert. Bis es zu einer solchen Lösung kommt, können allerdings Jahre vergehen. Wer ein Haus besitzt, kann darauf nicht warten, denn die nächste Flutwelle ist unter Umständen schneller als der Gesetzgeber. Doch schon heute steht mit der Elementarschadenversicherung eine Möglichkeit zur Verfügung, sich gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgewalten abzusichern. Worauf es bei diesem Versicherungsschutz ankommt, dazu informieren Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) in der Sprechzeit.
Alle paar Jahre ein Jahrhunderthochwasser
Auch wenn es widersprüchlich klingt: Jahrhunderthochwasser werden häufiger. Da es sich bei dem Begriff um eine statistische Größe handelt, bezieht er sich nur auf vergangene Ereignisse. Dass in Zukunft mehr Extremwetterereignisse zu erwarten sind, kann aber als gesichert gelten. Einer Sonderausgabe des Weltklimaberichts zufolge könnten Überschwemmungen, die bisher nur alle hundert Jahre zu erwarten waren, bei fortschreitender Erderwärmung im Jahr 2100 jährlich vorkommen1. Schon heute sind nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) mehr als 300.000 Adressen in Deutschland von Hochwasser bedroht2. Gleichzeitig sind jedoch nur rund 54 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert3. Der Schutz vor den finanziellen Folgen sieht bei den nicht versicherten Hauseigentümern bislang so aus: Hoffen auf staatliche Nothilfen. Doch die belasten alle Steuerzahler, lassen häufig auf sich warten und decken nur selten die tatsächlich entstandenen Schäden ab.
Prävention ist vor allem Privatsache
Angesichts der zunehmenden Risiken durch Extremwetterereignisse raten sowohl Versicherungswirtschaft als auch Verbraucherzentralen zu einer Elementarschadenversicherung. Das Grundprinzip dieser Versicherung: Sie schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen durch Naturereignisse. Dazu zählen Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung und Rückstau, aber auch Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. Eine Elementarschadenversicherung schließt man in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge ab. Zwei Dinge sollten dabei grundsätzlich beachtet werden: Die Versicherungsbedingungen und -prämien unterscheiden sich je nach Anbieter zum Teil deutlich voneinander. Und zweitens kann ein Versicherer den Abschluss einer Elementarschadenversicherung verweigern, wenn ein besonders hohes Schadenrisiko vorliegt.
Fragen zur Elementarschadenversicherung? BVK-Experten antworten
Ist eine Elementarschadenversicherung auch sinnvoll, wenn ich nicht an einem Fluss wohne? Ist es günstiger, einen bestehenden Vertrag zu erweitern? Was kann ich tun, wenn ein Versicherer es ablehnt, mein Haus zu versichern? Sind wirklich alle wetterbedingten Schäden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt? Wie hoch ist das Überschwemmungsrisiko in meiner Region? Wie vergleiche ich Angebote sinnvoll? Können bauliche Maßnahmen wie Rückstauklappen die Versicherungsprämie senken? Wann könnte eine Versicherungspflicht kommen – und was geschieht dann mit meinem jetzigen Vertrag?
Alle Fragen zum Versicherungsschutz bei Hochwasser und anderen Naturgewalten beantworten die Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK):
• Heiner Deroy; Sprecher des BVK Bezirksverbands Mittlerer Niederrhein
• Matthias Fleck; 1. Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Karlsruhe
• Matthias Stoll; Stellv. Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Lüneburg/Wolfsburg
• Axel Wondratzek; 1. Vorsitzender des BVK Bezirksverbands Halle/Dessau
Rufen Sie an! Am Donnerstag, den 27. Juni 2024 zwischen 17 und 19 Uhr.
Der Anruf unter 0800 – 090 92 90 ist aus allen deutschen Netzen gebührenfrei.
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1 vgl. https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/alle-paar-jahre-ein-jahrhunderthochwasser-wie-kann-das-sein-a-521cd0ad-e6ab-42aa-b6ab-cf5e3392fcae Seitenabruf vom 09.06.2024
2 https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/amtliche-zahlen-zeigen-mehr-als-300-000-adressen-in-deutschland-sind-von-hochwasser-bedroht-168828 Seitenabruf vom 09.06.2024
3 https://www.gdv.de/gdv/themen/schaden-unfall/nur-die-haelfte-der-gebaeude-in-deutschland-ist-richtig-gegen-naturgefahren-versichert-12176 Seitenabruf 13.6.2024
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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