Experteninfos zu: Elementarschadenversicherung
„Gebäude sollten gegen alle Wetterrisiken versichert sein“
Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser – mit der Zunahme von Extremwetter-Ereignissen und ihren Folgen ergeben sich ganz neue Risiken für Mieter*innen und Eigentümer*innen von Wohngebäuden. Um sich finanziell gegen solche Naturgefahren abzusichern, ist eine Elementarschadenversicherung Voraussetzung. Doch was genau beinhaltet eine solche Versicherung? Für wen ist sie sinnvoll? Und worauf sollte man beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung achten? Antworten gab es am Lesertelefon – bei den Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Hier die wichtigsten Themen im Überblick:
Warum genügt die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht, um sich gegen Naturgefahren zu schützen?
Gerald Archangeli: Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Sturm, Blitz oder Hagel ab – in früheren Zeiten durchaus ein ausreichender Versicherungsschutz. Um sich aber gegen neuere Risiken wie Starkregen, Hochwasser, Erdsenkung oder Schneedruck zu schützen, benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung, auch Naturgefahrenversicherung genannt. Je nach Vertrag schützt sie gegen die genannten Risiken sowie gegen Rückstau, Erdrutsch, Lawinen und Erdbeben. Da diese Risiken mit den Klimaveränderungen erwartbar zunehmen, sollten Hausbesitzer den Schutz ihrer Immobilie entsprechend erweitern.
Ist eine Elementarschadenversicherung für jedes Haus sinnvoll?
Martin Hardenacke: Nicht jedes Haus ist gleichermaßen von Naturgefahren bedroht. Doch am Beispiel Starkregen zeigt sich, dass auch Gebäude betroffen sein können, die nicht in Tälern, Mulden oder Hanglagen gebaut wurden. Extreme Regenmengen können überall auftreten und zum Beispiel einen Rückstau verursachen, bei dem das Wasser aus einer überlasteten Kanalisation ins Haus gedrückt wird. Gleiches gilt für Schäden durch Schneedruck, da extremer Schneefall auch im Flachland eintreten kann. Hausbesitzer sind gut beraten, sich gegen alle Wetterrisiken abzusichern.
Können sich auch Gewerbetreibende mit ihren Betrieben gegen Naturgefahren versichern?
Jürgen Rohm: Selbstverständlich können sich auch Betriebe gegen Naturgefahren mit einer Elementarschadenversicherung absichern. Es ist in Zeiten des Klimawandels sogar unbedingt zu empfehlen, wie die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli dieses Jahres gezeigt hat. Da bei Betrieben die Sachwerte in der Regel höher liegen und das Risikoprofil komplexer ist, sollte auf jeden Fall ein entsprechend versierter Versicherungsvermittler eine Betriebsbegehung durchführen, umfassend beraten und ein darauf individuell abgestimmtes Versicherungsangebot unterbreiten.
Wie hoch ist in meiner Region das Risiko für Naturgefahren?
Frank Holthaus: Je nach geografischer und örtlicher Lage des Gebäudes kann das Risiko unterschiedlich hoch sein. Auf dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Sie einen Naturgefahren-Check für Ihre Immobilie durchführen, der auch das Risiko für Hochwasser einschließt. Die deutschen Versicherer greifen bei der Risikobewertung auf das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – kurz ZÜRS Geo – zurück und teilen das Risiko in vier Klassen ein. Jede Adresse in Deutschland kann einer dieser vier Gefährdungsklassen zugeordnet werden. Steht ein Gebäude in der höchsten ZÜRS-Zone 4, kann es statistisch gesehen alle zehn Jahre von einer Flutkatastrophe getroffen werden.
Ist die Elementarschadenversicherung eine zusätzliche Versicherung?
Steffen Kabelitz: Sie ist ein Versicherungsbaustein, um den eine bestehende oder neue Wohngebäude- oder Hausratversicherung erweitert werden kann. Als alleinige Versicherung können sie eine Elementarschadenversicherung nicht abschließen. Einige Versicherer integrieren sie jedoch von vorneherein in ihr Angebot für eine Wohngebäudeversicherung.
Handelt es sich bei der Elementarschadenversicherung um eine Pflichtversicherung?
Jürgen Rohm: Nein, eine Pflicht für einen erweiterten Naturgefahrenschutz besteht nicht. Auch wenn der Baustein in einer Wohngebäudeversicherung integriert ist, kann man ihn abwählen.
Kann ich bestimmte Naturgefahren ausschließen, um die Versicherungsprämie zu senken?
Gerald Archangeli: Eine Abwahl einzelner Risiken ist in der Regel nicht vorgesehen. Es gibt jedoch Tarife einzelner Versicherer, die eine Selektion von Naturgefahren erlauben, um die Versicherungsprämie zu senken. Die Kosten für die Naturgefahrenversicherung lassen sich jedoch eher durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Einbau von Schutzmaßnahmen wie Rückstauklappen senken.
Soll ich die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung erweitern?
Martin Hardenacke: Schäden am Wohngebäude selbst, an Anbauten oder Nebengebäuden versichern Sie über die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung. Eine Erweiterung der Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus ab. Die entscheidende Frage dabei ist, ob und wie weit Ihre Einrichtung bei einer Überschwemmung gefährdet ist und ob Sie eine komplette Neuanschaffung finanziell selbst stemmen können oder wollen.
Mit welchen Leistungen der Elementarschadenversicherung kann ich im Schadenfall rechnen?
Steffen Kabelitz: Grob umrissen übernimmt eine erweiterte Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Trockenlegung und Sanierung des beschädigten Gebäudes sowie notwendige Reparaturen am und im Haus. Ist das Gebäude nicht zu retten, zahlt die Versicherung den Abriss sowie Planung und Bau eines neuen gleichwertigen Gebäudes – abzüglich der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Ist Ihr Hausrat durch eine Naturgefahr beschädigt worden oder unwiederbringlich verloren, leistet die um den Elementarschadenschutz erweiterte Hausratversicherung Schadensersatz.
Mein bisheriger Versicherer lehnt es ab, mein Haus gegen Elementarschäden zu versichern. Was kann ich tun?
Frank Holthaus: Ihnen steht offen, bei einem anderen Versicherer anzufragen und ein Angebot einzuholen. Finden Sie einen alternativen Anbieter, muss der bisherige Versicherer Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, da die Elementarschadenversicherung nicht als einzelne Versicherung abgeschlossen werden kann. Klären Sie jedoch zuvor beim Ihrem Versicherungsvermittler, warum Ihr bisheriger Versicherer den Schutz ablehnt. Möglicherweise lässt sich durch bauliche Maßnahmen das Schadenrisiko so weit eindämmen, dass ein Versicherungsschutz doch möglich ist.
Wie hoch sind die Kosten für eine Elementarschadenversicherung?
Jürgen Rohm: Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da unter anderem die ZÜRS-Gefährdungsklasse und der bisherige Versicherungsverlauf in die Höhe der Versicherungsprämie einfließen. Fragen Sie Ihren Versicherungsvermittler und holen Sie bei Bedarf Angebote mehrerer Versicherer ein, um die Höhe der Versicherungsprämien vergleichen zu können.
Ich möchte die Kosten für die Versicherung durch eine Selbstbeteiligung senken. Welche Höhe ist sinnvoll?
Gerald Archangeli: Das hängt einerseits davon ab, wieviel Sie im Schadenfall selbst zahlen können oder wollen, andererseits davon, wie hoch die Differenz zwischen der Versicherungsprämie mit und ohne Selbstbeteiligung ausfällt. Immobilieneigentümer verfügen meist über ein größeres finanzielles Polster, zum Beispiel Rückstellungen für die Instandhaltung des Hauses. Sie können daher eher eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um Ihre Versicherungsprämie zu senken. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsvermittler oder Ihrer Versicherung einfach mehrere Tarife berechnen. Bei Mieter*innen mit Wohnungen in Normalgröße um die 90 Quadratmeter fallen die zusätzlichen Kosten einer Erweiterung ihrer Hausratversicherung um den Baustein Elementarschaden nicht so stark ins Gewicht. Hier kann auch meist keine große Ersparnis durch eine höhere Selbstbeteiligung erreicht werden.
Welche baulichen Maßnahmen können die Versicherungsprämie senken?
Martin Hardenacke: Immobilieneigentümer können die Versicherungsprämien beispielsweise durch den Einbau von Rückstauklappen senken, wenn diese nicht ohnehin im Versicherungsvertrag vorgeschrieben sind. Auch der Einbau von sogenannten Hochwasserfenstern und -türen, die ein Eindringen von Starkregen und Wasserfluten verhindern, kann dazu führen, dass Ihr Versicherer die Prämie senkt. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem betreuenden Versicherungsvermittler vor Ort, der sich auch die baulichen Gegebenheiten Ihrer Immobilien anschauen kann und Ihnen weitere Vorschläge machen kann, wie Sie Ihre Prämienhöhe absenken können.
Macht eine Elementarschadenversicherung auch für Mieter Sinn?
Steffen Kabelitz: Wenn Ihre Wohnungseinrichtung zum Beispiel durch die Folgen von Starkregen, Erdrutschen oder Lawinen beschädigt werden kann und Sie wertvolle Möbel, Kunstgegenstände oder ähnliches besitzen, können Sie sich über eine Erweiterung der Hausratversicherung dagegen versichern. Das Wohngebäude selbst wird in der Regel durch den Eigentümer versichert.
Kann der Vermieter die Kosten für eine Elementarschadenversicherung auf die Mieter umlegen?
Frank Holthaus: Nach der geltenden Betriebskostenverordnung zählen die Kosten für die Versicherung eines Mietshauses gegen Elementarschäden zu den Betriebskosten und sind damit umlagefähig, werden also von den Mietern getragen.
Die Experten in der Sprechzeit waren:
• Gerald Archangeli; Versicherungsbetriebswirt, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Berlin
• Frank Holthaus; Versicherungsfachwirt, Vorstandsvorsitzender des Bezirksverbands Osnabrück des BVK, Alfhausen bei Osnabrück
• Martin Hardenacke; Versicherungsfachmann, Pressesprecher des Bezirksverbands Köln/Bonn des BVK, Bergisch-Gladbach
• Jürgen Rohm; Versicherungsfachmann, Pressesprecher des BVK-Bezirksverbands Würzburg
• Steffen Kabelitz; Geprüfter Versicherungsfachwirt, Versicherungsfachmann, Vorsitzender des BVK-Bezirksverbands Suhl / Erfurt
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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