Enteignung

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Bauen & Wohnen
Das Geld für ein enteignetes Grundstück auch noch versteuern? Nein, urteilt ein Finanzgericht.
 | Foto: © LBS/ TRD Bauen und Wohnen
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Bauen und Wohnen
TRD-Edition – Bauen und Wohnen 05-2019

Keine Steuern auf Enteignungs-Einnahmen TRD/WID) – Erst enteignet werden, dann das Zwangsentgelt auch noch versteuern? So nicht, urteilte jetzt das Finanzgericht Münster in einem Grundsatzurteil. Im konkreten Fall musste ein Grundstücksbesitzer ein Stück Land abgeben, weil es die Kommune für ein Projekt benötigte. Dafür bekam er eine Entschädigung, so der InfodienstRecht und Steuern der LBS. Das Problem: Das Finanzamt wertete den Deal als „steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft “ und hielt die...

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  • 17.05.19
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