Bauen und Wohnen
TRD-Edition – Bauen und Wohnen 05-2019

Das Geld für ein enteignetes Grundstück auch noch versteuern? Nein, urteilt ein Finanzgericht.
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Keine Steuern auf Enteignungs-Einnahmen
TRD/WID) – Erst enteignet werden, dann das Zwangsentgelt auch noch versteuern? So nicht, urteilte jetzt das Finanzgericht Münster in einem Grundsatzurteil.

Im konkreten Fall musste ein Grundstücksbesitzer ein Stück Land abgeben, weil es die Kommune für ein Projekt benötigte. Dafür bekam er eine Entschädigung, so der InfodienstRecht und Steuern der LBS. Das Problem: Das Finanzamt wertete den Deal als „steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft “ und hielt die Hand auf.

Dagegen klagte der Betroffene – und siegte vor dem Finanzgericht. Die Richter: Diese Einschätzung der Fiskal-Behörde setze voraus, dass die Eigentumsübertragung auf eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußernden zurückzuführen sei. Dazu gehöre auch „ein auf die Veräußerung gerichteter rechtsgeschäftlicher Wille des Veräußernden“. Der fehle hier, der Eigentumswechsel sei „gegen beziehungsweise ohne seinen Willen“ vollzogen worden. Fazit: Es waren keine Steuern fällig (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 1 K 71/16, Revision beim BFH unter Aktenzeichen IX R 28/18).

So steht es um die Grundsteuerreform

(TRD/WID) Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) warnt vor einem Scheitern der Grundsteuerreform. Sollte der Gesetzentwurf nicht bis Jahresende 2019 in Kraft treten, komme es zu einem Steuerausfall für die nächsten ein bis zwei Jahre, sagte Scholz.

Angesichts eines jährlichen Grundsteueraufkommens von inzwischen mehr als 14 Milliarden Euro stehen für die Kommunen damit Steuereinnahmen von bis zu 30 Milliarden Euro auf dem Spiel. Angesichts der Ernsthaftigkeit der Situation sollten die politisch Verantwortlichen „nicht spielen“, sagte der Finanzminister nach Informationen der WirtschaftsWoche.

Weiter erklärte Scholz, dass die Möglichkeiten von Öffnungsklauseln derzeit mit den Ländern erörtert würden. Dabei geht es um eine komplette Freigabe, so dass Länder wie Bayern ein eigenes Grundsteuergesetz verabschieden können, und zum anderen darum, dass die Länder selbst eine Steuermesszahl festlegen können.

Immobilienpreise klettern weiter

(TRD/WID) Bei den Preisen für Immobilien zeigt der Pfeil nach oben. Jedenfalls erwarten die Landesbausparkassen (LBS) für 2019 einen Preisanstieg zwischen vier und sechs Prozent. „Eine unverändert hohe Nachfrage nach Kaufobjekten bei gleichzeitig schrumpfendem Angebot im Bestand und einem noch nicht ausreichenden Neubau prägt weiterhin den Wohnungsmarkt“, sagte Verbandsdirektor Axel Guthmann heute bei der Vorstellung der LBS-Analyse „Markt für Wohnimmobilien 2019“ in Berlin.

Andererseits machte er Hoffnungen darauf, dass sich die Situation alsbald etwas normalisieren könnte, wenn die Bautätigkeit auf hohem Niveau gehalten werden kann und schon genehmigte Objekte zügig fertiggestellt würden.

Die Preissteigerungen betreffen der LBS-Analyse zufolge alle untersuchten Teilmärkte, also freistehende Eigenheime und Reihenhäuser, neue und gebrauchte Eigentumswohnungen sowie Bauland. Der größte Preisdruck mit erwarteten Steigerungen sogar über sechs Prozent ist beim Bauland zu registrieren. Aber auch bei den übrigen Objekten hält das Angebot mit der hohen Nachfrage sowohl von Selbstnutzern als auch von Kapitalanlegern nicht Schritt.

Zudem bleibt der Wohnungsmarkt in Deutschland geprägt von enormen Preisunterschieden von Region zu Region. Dies gilt traditionell für gebrauchte frei stehende Einfamilienhäuser, meist in attraktiver Lage, die auf der Beliebtheitsskala ganz oben stehen. An der Preisspitze bundesdeutscher Großstädte erscheint laut LBS-Immobilienpreisspiegel die Stadt München, wo es mit 1,5 Millionen Euro mehr als zehnmal so teuer ist wie in einzelnen ostdeutschen Mittelstädten. Hinter der bayerischen Landeshauptstadt folgen bei den Großstädten der Südwesten mit Wiesbaden (1,2 Millionen Euro), Stuttgart (1 Million Euro), Freiburg im Breisgau (860.000 Euro), Regensburg (850.000 Euro), Heidelberg (840.000 Euro) sowie Düsseldorf und Frankfurt jeweils mit 800.000 Euro.

Zusammengestellt in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts-Informations-Dienst (wid) der Nachrichten Agentur Global Press GmbH (glp)
by TRD Pressedienst Blog News Portal

Das Geld für ein enteignetes Grundstück auch noch versteuern? Nein, urteilt ein Finanzgericht.
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Die Richtung ist eindeutig: Bauzinsen sind seit Jahren auf Talfahrt.
 | Foto: © Biallo & Team GmbH / Romolo Tavani / Shutterstock.com / TRD Bauen und Wohnen
Autor:

Heinz Stanelle aus Region

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