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Wenn pflegende Angehörige mal eine Pause brauchen...
Verhinderungspflege/Ersatzpflege
Nicht selten kommen bei pflegenden Angehörigen die eigenen Bedürfnisse zu kurz. Aber auch sie müssen Termine wahrnehmen, dürfen einen wohlverdienten Urlaub genießen oder – woran viele nicht denken –, können selbst mal krankheitsbedingt ausfallen. Diesen Fall regelt die so genannte Verhinderungspflege. Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Termine), haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege....