Bauen & WohnenAnzeige
Wer übernimmt den Schaden?
Reparaturbedarf führt oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter (djd). Ein Schaden ist immer ärgerlich - vor allem, wenn man selbst dafür aufkommen muss. Kein Wunder also, dass sich Mieter und Vermieter bei Reparaturbedarf in der Wohnung häufig uneinig sind. „Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen während der Mietzeit zu erhalten”, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom...