Politik & Wirtschaft
Menschen mit Betreuung können bei Kommunalwahl wählen
Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl am 26. Mai im Südwesten ihre Stimme abgeben. Stuttgart (dpa/lsw) Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl am 26. Mai im Südwesten ihre Stimme abgeben. Der Landtag beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen. Bislang waren betreute Menschen mit Behinderung pauschal von den Wahlen ausgeschlossen. Das...