Blaulicht
RP bestätigt Verfügung des Landkreises
Vermüllung eines Grundstücks in Pfinztal
Pfinztal-Wöschbach (kn) Im Streitfall um den Zustand eines Grundstücks in Pfinztal-Wöschbach hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe nun Klarheit geschaffen. Die Verfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Entsorgung von Abfällen auf dem Grundstück hat demnach Bestand und wurde fehlerfrei angeordnet. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamts hervor. Der Besitzer muss die als Abfall eingestuften Gegenstände entsorgen. „Die Entscheidung gibt den Anwohnern Gewissheit, dass das Problem...