Mieterschutz

Beiträge zum Thema Mieterschutz

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Durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigte Treppenstufen oder Türzargen müssen Mieter in der Regel auf eigene Kosten reparieren. | Foto: djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.
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Einfach nur ausziehen und gut?

Wer für Schäden und Mängel in der Mietwohnung zahlen muss (djd). Etwas frische Farbe, einmal durchfegen - und tschüss! Wenn Mieter ausziehen, wollen sie für die alte Behausung möglichst nicht mehr viel Mühe aufwenden. Werden dann aber bei der Wohnungsübergabe mit dem bisherigen Vermieter irgendwelche Schäden entdeckt, entbrennt allzu leicht Streit: Dübellöcher in den Wänden, Kratzer im Parkett oder Schimmel in den Badezimmerfugen - wer hat dafür aufzukommen? "Grundsätzlich gilt, dass der Mieter...

  • Bretten
  • 01.08.18
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