Blaulicht
Lauf durch mehrere Instanzen
Wenn Birken die Nachbarschaft stören: BGH verhandelt
Karlsruhe (dpa/lsw) Ein Streit um drei Birken landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Nachbar hatte die Beseitigung der Bäume nahe der Grundstücksgrenze verlangt und vor dem Landgericht Karlsruhe Recht bekommen: Die etwa 18 Meter hohen und gesunden Bäume müssen weg, der Nachbar braucht herabrieselnde Pollen, Samen, Früchte, Zapfen und Blätter nicht hinzunehmen - auch wenn der Mindestabstand von zwei Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten ist. Wiederherstellung des Amtsgerichtsurteils...