Lauf durch mehrere Instanzen
Wenn Birken die Nachbarschaft stören: BGH verhandelt

Karlsruhe (dpa/lsw) Ein Streit um drei Birken landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Nachbar hatte die Beseitigung der Bäume nahe der Grundstücksgrenze verlangt und vor dem Landgericht Karlsruhe Recht bekommen: Die etwa 18 Meter hohen und gesunden Bäume müssen weg, der Nachbar braucht herabrieselnde Pollen, Samen, Früchte, Zapfen und Blätter nicht hinzunehmen - auch wenn der Mindestabstand von zwei Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten ist.

Wiederherstellung des Amtsgerichtsurteils Maulbronn angestrebt

Der Eigentümer der Bäume will mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH), die heute verhandelt wird, die Wiederherstellungen des Amtsgerichtsurteils aus Maulbronn (Enzkreis) erreichen. Dort hatte er noch Recht bekommen.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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