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Auch Verwandte dürfen Mutter-Kind-Parkplatz ansteuern: Service vieler Supermärkte und Krankenhäuser wird gerne genutzt
Mutter-Kind-Parkplätze, auch Storchen-Parkplätze genannt, sind nicht nur für Mütter mit Kleinkindern vorgesehen. Nach Darstellung des Auto Club Europa (ACE) dürfen diese Sonderstellplätze auch Väter, Großmütter oder Tanten nutzen, die mit kleinen Kindern unterwegs sind. (Ampnet) „Die Mutter-Kind-Parkplätze sind ein Service vieler Supermärkte und Krankenhäuser. In der Straßenverkehrsordnung sind sie jedoch nicht vorgesehen“, erläutert Hannes Krämer, Rechtsexperte des Autoclubs. Deshalb gebe es...