Strafanzeige

Beiträge zum Thema Strafanzeige

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Wer ein anderes Fahrzeug leicht beschädigt, sollte sich keinesfalls vom Unfallort entfernen – sonst drohen empfindliche Strafen. Wenn nach einer längeren Wartezeit der Halter des geschädigten Fahrzeugs nicht auftaucht, muss die Polizei informiert werden. Itzehoer-Foto: P.Nandeenopparit/123rf.com
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Ein Zettel unter dem Scheibenwischer reicht nicht
Bagatellschäden korrekt abwickeln

txn. Einmal beim Ausparken nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der kleine Parkrempler hat eine Schramme oder Beule am Nachbarfahrzeug verursacht. Damit aus dem Bagatellschaden keine große Sache wird, kommt es auf das richtige Verhalten des Unfallverursachers an. Ganz wichtig: Der Ort des Geschehens darf auf keinen Fall einfach verlassen werden. Wer ein anderes Fahrzeug touchiert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Geschädigten zu warten. Eine Wartezeit von 30...

  • Bretten
  • 12.08.19
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