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Verjährungsfrist beim Hausbau nicht verstreichen lassen
Auf Mängelbeseitigung pochen
(djd). Mit der offiziellen Bauabnahme bestätigen Bauherren, dass ihr neues Haus fertiggestellt und im Wesentlichen mängelfrei ist. Doch auch danach haben sie noch die Möglichkeit, vom bauausführenden Unternehmen Nachbesserungen bei erst später erkannten Mängeln zu fordern. Denn mit der Abnahme beginnt die gesetzlich vorgeschriebene, fünf Jahre dauernde Gewährleistungszeit. "Diese Frist sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen", rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins...