Wirtschaft und Soziales

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TRD-Arbeitsmarkt-Barometer

Arbeitspausen dürfen nicht ausfallen Nach Auskunft von Rechtschutz-Experten ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, ihre Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen. Laut Paragraph 4 Arbeitszeitgesetz haben Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeitszeit am Stück einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, darf weitere 15 Minuten Pause machen. Wer mag, darf die Pause auf jeweils 15 Minuten über den Arbeitstag aufteilen....

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  • 31.05.19
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