Baumängel

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Durch schriftlich fixierte Handwerkeraufträge lassen sich unnötige Diskussionen im Nachhinein vermeiden. | Foto: DJD/Bauherren-Schutzbund
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Wenn der Maler zweimal klingelt
Diese Rechte haben Verbraucher bei Handwerkeraufträgen

(DJD). Sei es für kleinere Instandsetzungen oder umfassende Renovierungen - wer ein eigenes Haus besitzt, benötigt immer wieder einmal Handwerker. Gerade bei Reparaturaufträgen werden viele Absprachen per Handschlag besiegelt. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), kann damit aber Ärger vorprogrammiert sein. Mit schriftlichen Vereinbarungen werde Streitigkeiten über Inhalt und Umfang sowie über Termine für den Auftrag vorgebeugt, so Verbraucherschützer Stange....