Individuelles Gesundheitsrisiko des Patienten ist Basis
Ab 19. Mai gelten neue Besucherregelung in den RKH Kliniken
Bretten/Bruchsal (kn) Gemäß einer Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg sollen ab dem 18. Mai die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelockert werden. Auch in den RKH Kliniken ist eine Lockerung des bisher geltenden Besucherstopps vorgesehen. Die neue, ab 19. Mai in allen RKH Kliniken geltende Besucherregelung baue auf das individuelle Gesundheitsrisiko des jeweiligen Patienten auf, heißt es in einer Pressemitteilung. Pro Tag und Patient ein Besucher erlaubt Ab...