Individuelles Gesundheitsrisiko des Patienten ist Basis
Ab 19. Mai gelten neue Besucherregelung in den RKH Kliniken
Bretten/Bruchsal (kn) Gemäß einer Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg sollen ab dem 18. Mai die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelockert werden. Auch in den RKH Kliniken ist eine Lockerung des bisher geltenden Besucherstopps vorgesehen. Die neue, ab 19. Mai in allen RKH Kliniken geltende Besucherregelung baue auf das individuelle Gesundheitsrisiko des jeweiligen Patienten auf, heißt es in einer Pressemitteilung.
Pro Tag und Patient ein Besucher erlaubt
Ab Dienstag dürfe jeder Patient zwei Personen namentlich benennen, die ihn besuchen dürften. Dabei sei pro Tag und Patient ein Besucher erlaubt. Von diesem Grundsatz könne im Einzelfall jedoch abgewichen werden, wenn dadurch der Zustand des Patienten gefährdet würde. Sei der Gesundheitszustand des Patienten kritisch, entscheide im Einzelfall der behandelnde Arzt über die Besuchsmöglichkeit, heitß es aus der RKH. Insofern gelte diese Regelung primär für gehfähige Patienten mit einem geringen Gesundheitsrisiko. Dazu würden vor den Stationen Besucherzonen eingerichtet, in denen die Besucher empfangen werden könnten. Patienten, die ein höheres Gesundheitsrisiko hätten, bettlägerig seien oder sogar auf der Intensivstation lägen, könnten nur nach vorheriger Rücksprache mit dem behandelnden Arzt besucht werden.
Lenkung der Besucherströme aufgrund Screening notwendig
Die Stationen informierten die Besucher über das individuelle Risiko des Patienten und das Zeitfenster, in dem er besucht werden könne. Die unterschiedlichen Zeitfenster und die damit verbundene Lenkung der Besucherströme seien notwendig, da die Besucher an den Checkpoints im Eingangsbereich der Klinik gescreent würden und in Aufzügen, Besucherzonen und Patientenzimmern ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten sei. Am Checkpoint werde überprüft, ob es sich um die benannte Person handele, Temperatur gemessen, ein Fragenbogen zum Infektionsrisiko ausgefüllt und ein Besucherausweis ausgestellt.
Autor:Beatrix Drescher aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.