Corona-Verordnung

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Politik & Wirtschaft
Kinder unter 14 Jahren sollen in der neuen Corona-Verordnung bei Treffen doch ausgenommen sein. | Foto: WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com

Betreuungsgemeinschaften von zwei Familien erlaubt
Kinder unter 14 Jahre bei Corona-Kontaktregeln ausgenommen

Stuttgart (dpa/lsw) Die grün-schwarze Landesregierung hat auf Druck der CDU bei den neuen Corona-Kontaktbeschränkungen eine weitergehende Ausnahme für Kinder beschlossen. «Um familiäre Härten abzumildern, und insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden dabei Kinder bis 14 Jahren in Baden-Württemberg aber nicht mitgezählt», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag im Landtag. Betreuungsgemeinschaften von...

  • Bretten
  • 08.01.21
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