Betreuungsgemeinschaften von zwei Familien erlaubt
Kinder unter 14 Jahre bei Corona-Kontaktregeln ausgenommen

Kinder unter 14 Jahren sollen in der neuen Corona-Verordnung bei Treffen doch ausgenommen sein. | Foto: WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com
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Stuttgart (dpa/lsw) Die grün-schwarze Landesregierung hat auf Druck der CDU bei den neuen Corona-Kontaktbeschränkungen eine weitergehende Ausnahme für Kinder beschlossen. «Um familiäre Härten abzumildern, und insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden dabei Kinder bis 14 Jahren in Baden-Württemberg aber nicht mitgezählt», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag im Landtag.

Betreuungsgemeinschaften von zwei Familien erlaubt

Bund und Länder hatten sich am Dienstag darauf verständigt, dass private Treffen von Montag an nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein sollen. Anders als im Lockdown über die Weihnachtsferien sollten Kinder unter 14 Jahren mitgezählt werden. Kretschmann erklärte, man werde das nun in der Corona-Verordnung für das Land ändern. Zudem könnten Familien mit einer anderen Familie eine Betreuungsgemeinschaft bilden. Allerdings müssen es während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen.

Neue Corona-Verordnung soll am Wochenende verkündet werden

Die CDU hatte am Donnerstag gewarnt, viele Alleinerziehende, Eltern und Selbstständige mit Kindern stünden «vor einer unlösbaren Aufgabe». Die grüne Seite hatte zwar Betreuungsgemeinschaften und Erleichterungen für Alleinerziehende zugesagt, eine allgemeine Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren aber zunächst abgelehnt. Die neue Corona-Verordnung ist derzeit noch in der Abstimmung mit allen Ministerien und soll am Wochenende verkündet werden. Wegen der Corona-Pandemie müssen die Menschen zumindest bis Ende Januar weitere erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinnehmen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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