Politik & Wirtschaft
Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe
dm darf Eigenmarke nicht als "umweltneutral" bewerben
Karlsruhe (dpa) Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als "umweltneutral" oder "klimaneutral" bewerben. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am Mittwoch. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg (Az. 13 O 46/22 KfH). Sie wollte nicht, dass auf Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche aus dem Eigensortiment "klimaneutral" steht und auf Spülmittel "umweltneutral". Die Umwelthilfe hatte auf den Produkten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima-...