Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe
dm darf Eigenmarke nicht als "umweltneutral" bewerben

Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als "umweltneutral" oder "klimaneutral" bewerben. | Foto: Uli Deck/dpa
  • Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als "umweltneutral" oder "klimaneutral" bewerben.
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Karlsruhe (dpa) Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als "umweltneutral" oder "klimaneutral" bewerben. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am Mittwoch. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg (Az. 13 O 46/22 KfH). Sie wollte nicht, dass auf Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche aus dem Eigensortiment "klimaneutral" steht und auf Spülmittel "umweltneutral". Die Umwelthilfe hatte auf den Produkten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht.

"Produkte werden derzeit abverkauft"

dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label "klimaneutral" zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit "abverkauft". Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie "Pro Climate" eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel "umweltneutral handeln" erhalten. Die DUH hat mehr als 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts "Klimaneutralität" verklagt.

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Kraichgau News aus Bretten

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