Politik & Wirtschaft
Amt für Abfallwirtschaft warnt
Fallobst gehört nicht auf den Häckselplatz
Region (enz) Aktuell häufen sich auf den Häckselplätzen im Enzkreis verbotene Ablagerungen von Äpfeln und anderem Fallobst. „Dadurch verschlechtert sich die Qualität der Grünabfälle erheblich. Außerdem werden Ratten und anderes Ungeziefer angelockt“, bemängelt Ewald Buck, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft. Das Fallobst muss aufwendig getrennt und teuer entsorgt werden. Bei illegaler Anlieferung drohen hohe Bußgelder. Fallobst, überlagerte oder verdorbene Früchte und Gemüse, kompostierbare...