Amt für Abfallwirtschaft warnt
Fallobst gehört nicht auf den Häckselplatz

Leider kein Einzelfall: Illegale Ablagerung von Fallobst auf dem Häckselplatz Enzberg. | Foto: D. Eickhoff
  • Leider kein Einzelfall: Illegale Ablagerung von Fallobst auf dem Häckselplatz Enzberg.
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Region (enz) Aktuell häufen sich auf den Häckselplätzen im Enzkreis verbotene Ablagerungen von Äpfeln und anderem Fallobst. „Dadurch verschlechtert sich die Qualität der Grünabfälle erheblich. Außerdem werden Ratten und anderes Ungeziefer angelockt“, bemängelt Ewald Buck, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft. Das Fallobst muss aufwendig getrennt und teuer entsorgt werden. Bei illegaler Anlieferung drohen hohe Bußgelder.

Fallobst, überlagerte oder verdorbene Früchte und Gemüse, kompostierbare Küchenabfälle, Speisereste oder Kleintierstreu werden gegen Gebühr beim Entsorgungszentrum Hamberg auf der Deponie in Maulbronn angenommen. Diese Abfälle können natürlich auch über die Biotonne oder den eigenen Komposthaufen in den Naturkreislauf zurückgeführt werden.

Saubere Trennung beeinflusst Entsorgungskosten

Die Häckselplätze wurden zur Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt aus dem Enzkreis eingerichtet. Zusätzlich können in die bereitgestellten Container Laub, Gras, Moos, krautige Gartenpflanzen oder Pflanzen aus Kübeln und Blumenkästen geworfen werden. „Eine saubere Trennung der Abfälle ist für eine hochwertige Verwertung wichtig und beeinflusst auch die Entsorgungskosten,“ sagt Ewald Buck und appelliert an die Bevölkerung im Enzkreis, die saubere Trennung der Gartenabfälle zu unterstützen: „Nur so ist ein dauerhafter Betrieb der Häckselplätze in der bisherigen Form möglich.“

Fragen zu den Häckselplätzen beantworten die Abfallberater unter Telefon 07231 354838. Informationen gibt es auch im Internet unter www.entsorgung-regional.de.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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