Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten
Aus der Ablage in den Reißwolf
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2020 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern können. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare,...