Alte Führerscheine müssen innerhalb bestimmter Fristen umgetauscht werden
Landratsamt Enzkreis bietet bürgerfreundlichen Online-Service
Enzkreis (enz) Es ist eine verpflichtende Vorgabe der EU: Alte Papier- und Scheckkarten-Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in neue umgetauscht werden. Um diese aufwändige Aktion zeitlich zu strukturieren und Engpässe zu vermeiden, hat die Bundesregierung nun einen abgestuften Zeitplan beschlossen. Darin ist abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins beziehungsweise vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ein Stichtag festgelegt, bis zu dem der Führerschein spätestens umgetauscht sein muss. Der früheste Termin ist der 19. Januar 2022, der späteste der 19. Januar 2033.
Bundesweit geht es um etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, sowie um weitere rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine aus der Zeit zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013. Im Enzkreis sind von der Umtauschaktion rund 88.000 Inhaber eines Papier- und 78.000 Inhaber eines Kartenführerscheins betroffen.
Führerschein-Umtausch bequem über Online-Service
„Der neue Führerschein ist fälschungssicher und 15 Jahre gültig. Der alte verliert nach Ablauf der Umtauschfrist seine Gültigkeit. Das kann insbesondere bei Auslandsreisen zu erheblichen Problemen führen“, betont Claus-Dieter Wälder, Leiter der Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrs- und Ordnungsamt.
Wer im Enzkreis wohnt, kann den Führerschein-Umtausch bequem über den Online-Service auf der Homepage des Landratsamtes (enzkreis.de/Serviceportal/Online-Service) beantragen. Die Bearbeitung, Bestellung und Produktion des Führerscheines bei der Bundesdruckerei werden in der Folge vollständig digital abgewickelt. Dafür muss lediglich der vorhandene Führerschein, ein gültiges Identifikationspapier wie zum Beispiel ein Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild eingescannt und zusammen mit dem digitalen Antrag übermittelt werden.
Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro
Die für den Umtausch anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro kann beim Online-Antrag direkt mittels Kreditkarte, PayPal, PayDirekt, GiroPay oder ganz klassisch durch Überweisung beglichen werden. Alternativ kann der Umtausch-Antrag auch beim Bürgermeisteramt der jeweiligen Wohnortgemeinde gestellt werden; eine persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes ist nicht notwendig.
Autor:Havva Keskin aus Bretten |
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