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Am Anfang einer Ehe auch das Ende zu bedenken, erfordert Mut, hilft aber, im Fall der Fälle im Guten auseinanderzugehen. Foto: djd/Bundesnotarkammer/Getty Images/skynesher | Foto: djd/Bundesnotarkammer/Getty Images/skynesher
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In guten Zeiten für die schlechten vorsorgen
Ein Ehevertrag verhindert Streit und langwierige Scheidungsverfahren

(djd). Mit einer unvergesslichen Hochzeit wollen viele Paare den Bund fürs Leben feierlich besiegeln. Den Zauber, der diesem Anfang innewohnt, wollen sich die meisten dabei aber nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag trüben lassen. Er gilt als unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis. Doch das Gegenteil ist richtig. Das Paar verspricht sich mit einem Ehevertrag, im Guten auseinanderzugehen, falls es wider Erwarten mit der Ehe nicht klappen sollte. Die Eheleute haben dadurch...

  • Bretten
  • 05.04.22
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