Bei Pflegebegutachtung Betroffene oft unsicher
Hilfsbedürfnis auf dem Prüfstand
(djd). Wer nicht mehr für sich selbst sorgen kann, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Doch zuvor muss erst das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Das geschieht bei der Pflegebegutachtung. Normalerweise kommt dafür ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder, bei Privatversicherten, der Firma Mediproof ins Haus. Doch aufgrund der Corona-Pandemie werden Termine zurzeit oft auch telefonisch durchgeführt. Die Gutachter bewerten die...