Hilfe bei Krankheit oder im Pflegefall
Haushaltnahe Dienstleistungen
txn. Wer auf sich alleingestellt ist und durch Alter oder Krankheit den Alltag zuhause nicht ohne Hilfe schafft, sollte sich über haushaltsnahe Dienstleistungen informieren. Dazu gehören Tätigkeiten im Haushalt, die von einem Dienstleister erbracht werden können, zum Beispiel Kochen, Putzen, Wäschewaschen oder Einkaufen, aber auch Fahrdienste oder Begleitung zum Arzt. Wer nach einer Operation auf Hilfe angewiesen ist, kann diese bei der Krankenkasse beantragen und erhält dann maximal vier Wochen Unterstützung. Uta Schweigler, LandFrauenGuide beim Deutschen LandFrauverband, rät dazu, sich unabhängig zu informieren: „Leben beispielsweise Kinder im Haushalt, kann deutlich länger Anspruch auf Unterstützung bestehen.“ Aber auch die Pflegekassen unterstützen bei haushaltsnahen Dienstleistungen. So wird bei Bedarf ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro gezahlt – wenn der gewählte Serviceanbieter entsprechend zertifiziert ist. Gut zu wissen: Werden die bewilligten 125 Euro in einem Monat nicht verbraucht, lässt sich der Rest in den nächsten Monat übertragen. Haushaltsnahe Dienstleistungen können erheblich dazu beitragen, den eigenen Lebenskomfort zu erhalten. Deswegen ist es empfehlenswert, sich vorab gut und unabhängig zu informieren – beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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