Juristisches Tauziehen um Brettener Spielhallen
Casino-Schließungen erfordern langen juristischen Atem
Bretten (swiz) Ging es streng nach dem 2012 erlassenen Landesglücksspielgesetz von Baden-Württemberg, dann dürfte es in Bretten keine Spielhallen mehr geben. Denn dort heißt es unter anderem, dass Spielhallen einen Abstand von mindestens 500 Metern Luftlinie zueinander haben müssen und dass zu einer bestehenden Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen ein Mindestabstand von ebenfalls 500 Metern Luftlinie einzuhalten ist. „In Bretten haben wir nun die Besonderheit, dass alle...