Auch bei Privatlehrern ist die Nachhilfe für Kinder umsatzsteuerfrei
Nachhilfelehrer können ihren Unterricht in vielen Fällen ohne Umsatzsteuer anbieten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein macht der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg aufmerksam. Gut für Eltern und Schüler, für die der Nachhilfeunterricht dadurch günstiger ist. Lehrer, die Nachhilfeunterricht anbieten, sollten prüfen, ob sie ihren Unterricht ohne Umsatzsteuer abrechnen können. Im Entscheidungsfall betrieb die Klägerin ein Lernstudio, in welchem sie...