Weg zur Arbeit

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Inlineskater sind auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert – aber nur, wenn sie keine Umwege fahren. Foto: DVR/mid/akz-o

Mit den Inlineskatern lieber ohne Umweg zum Job

(mid/akz-o) Arbeitnehmer haben die freie Auswahl: Ob sie zu Fuß, mit der Bahn, dem eigenen Auto oder mit Inlineskatern zur Arbeit kommen, spielt versicherungstechnisch keine Rolle. Doch gibt es dabei Regeln zu beachten, sonst droht Ärger. Denn auf dem Weg zur Arbeit und zurück genießen Arbeitnehmer generell den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Eigentlich. Doch sobald der Inlineskater sich überlegt, einen Schlenker durch den Park oder Wald zu fahren, kann er den...

  • Bretten
  • 14.08.17
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