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Mit den Inlineskatern lieber ohne Umweg zum Job

Inlineskater sind auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert – aber nur, wenn sie keine Umwege fahren. Foto: DVR/mid/akz-o
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(mid/akz-o) Arbeitnehmer haben die freie Auswahl: Ob sie zu Fuß, mit der Bahn, dem eigenen Auto oder mit Inlineskatern zur Arbeit kommen, spielt versicherungstechnisch keine Rolle. Doch gibt es dabei Regeln zu beachten, sonst droht Ärger. Denn auf dem Weg zur Arbeit und zurück genießen Arbeitnehmer generell den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Eigentlich. Doch sobald der Inlineskater sich überlegt, einen Schlenker durch den Park oder Wald zu fahren, kann er den Versicherungsschutz verlieren.
Das Problem: Der Versicherungsschutz gilt nur auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsplatz und Privatwohnung. Abweichende Pfade sind laut dem TÜV Thüringen davon ausgeschlossen. Bei den Versicherern heißt das im Wortlaut: „Auf Umwegen und Abwegen, die aus eigenwirtschaftlichen Gründen in Kauf genommen werden, also den persönlichen Interessen dienen, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.“ Als solcher Abweg könne schon das Einkaufen nach der Arbeit im nahegelegenen Supermarkt gewertet werden.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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