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Kleine Reparaturen - etwa an einem aus der Wand ragenden Kabel - können je nach Vertragsvereinbarung auch Mietersache sein. Foto: djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.
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Wer übernimmt den Schaden?

Reparaturbedarf führt oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter (djd). Ein Schaden ist immer ärgerlich - vor allem, wenn man selbst dafür aufkommen muss. Kein Wunder also, dass sich Mieter und Vermieter bei Reparaturbedarf in der Wohnung häufig uneinig sind. „Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen während der Mietzeit zu erhalten”, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom...

  • Bretten
  • 30.09.16
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