Fehlverhalten muss schriftlich festgehalten werden
Mythen und Fakten rund um die Abmahnung
(TXN). Um das Thema Arbeitsrecht, insbesondere wenn es um Abmahnungen geht, ranken sich viele Mythen – meist aus Unwissenheit. Nach der Rechtsprechung gilt eine Abmahnung nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhalten hat. Dabei sollte der Arbeitgeber jedoch einige Formalien befolgen: Dazu gehört, dass er die Abmahnung schriftlich verfassen und das Fehlverhalten des betreffenden Mitarbeiters möglichst genau wiedergeben muss – beispielsweise mit Datum und Uhrzeit des...