Arbeitsrecht

Beiträge zum Thema Arbeitsrecht

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Dass der Chef erst nach mehreren Abmahnungen kündigen darf, ist ein weitverbreiteter Irrtum. | Foto:  Jeanette Dietl / Fotolia / Randstad

Fehlverhalten muss schriftlich festgehalten werden
Mythen und Fakten rund um die Abmahnung

(TXN). Um das Thema Arbeitsrecht, insbesondere wenn es um Abmahnungen geht, ranken sich viele Mythen – meist aus Unwissenheit. Nach der Rechtsprechung gilt eine Abmahnung nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhalten hat. Dabei sollte der Arbeitgeber jedoch einige Formalien befolgen: Dazu gehört, dass er die Abmahnung schriftlich verfassen und das Fehlverhalten des betreffenden Mitarbeiters möglichst genau wiedergeben muss – beispielsweise mit Datum und Uhrzeit des...

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