Politik & Wirtschaft
BGH: Kein Recht auf weibliche Ansprache in Formularen
Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden (VI ZR 143/17). Karlsruhe (dpa) Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück. Klägerin Marlies Krämer (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf die Ansprache als "Kundin" oder "Kontoinhaberin". Sie rügte einen Verstoß gegen den im...