Politik & Wirtschaft
Zielvereinbarung erfüllt: Im Oberderdinger Wald werden Bäume gepflanzt
OBERDERDINGEN (pm) Laut Paragraf 2 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG BW) versteht man unter dem Begriff „Wald“ jede mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockte Grundfläche. Aufgrund „(…) seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt (…)“ ist selbiger „(…) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, (…)“, § 1 Nr. 1 LWaldG BW. 25 Prozent Nadelbäume...