Faktencheck Dossier


Durch eine Kooperation mit dem Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA), dem 157 Verlage mit einer wöchentlichen Auflage von 35,3 Mio. Exemplaren angehören, erscheint in den kostenlosen Wochenzeitungen regelmäßig ein Faktencheck des unabhängigen und gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV. Die vielfach ausgezeichnete Redaktion deckt systematische Missstände auf und überprüft irreführende Behauptungen. Wie Falschmeldungen unsere Wahrnehmung beeinflussen und wie Sie sich vor gezielten Falschnachrichten schützen können, erfahren Sie unter correctiv.org/faktencheck.

BVDA Correctiv

Beiträge zum Thema BVDA Correctiv

Politik & Wirtschaft
Radioaktive Strahlung kann man weder sehen noch riechen – das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt aber in Deutschland rund 1.700 Messstationen. | Foto: kilian-karger-CTkLczb9HeA - unsplash

CORRECTIV - FAKTENCHECK DER WOCHE
Tiktok-Video: Keine Anzeichen für „Uran-Wolke“ über Berlin nach Explosionen in der Ukraine

Eine Tiktok-Nutzerin behauptete im Mai, nach Explosionen in Chmelnyzkyj im Westen der Ukraine habe eine „Uran-Wolke“ Berlin erreicht. Das ist falsch – die Strahlenwerte lagen im normalen Bereich. Nach russischen Drohnen- und Raketenangriffen gab es am 12. Mai 2023 mehrere Explosionen in der Stadt Chmelnyzkyj im Westen der Ukraine. Ukrainischen Medienberichten zufolge wurde dabei kritische Infrastruktur getroffen. Von russischer Seite wird behauptet, darunter sei ein Lager mit Munition gewesen,...

  • Bretten
  • 21.07.23
Politik & Wirtschaft
Foto: ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash

CORRECTIV - FAKTENCHECK DER WOCHE
Nein, ukrainische Geflüchtete erhalten nicht 688 Euro Kindergeld pro Kind

Laut Beiträgen in Sozialen Netzwerken sei das Kindergeld für ukrainische Geflüchtete auf 688 Euro pro Kind erhöht worden. Das stimmt nicht, das Kindergeld in Deutschland beträgt einheitlich für jedes Kind 250 Euro pro Monat. „Nicht mal ich bekomme so viel als deutscher Staatsbürger“, kommentiert ein Nutzer ein Tiktok-Video, das knapp eine halbe Million Aufrufe verzeichnet. Darin wird behauptet, das Kindergeld für ukrainische Geflüchtete sei durch einen neuen Beschluss pro Kind auf 688 Euro...

  • Bretten
  • 17.05.23
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