Coronavirus in Baden-Württemberg
Bars und Kneipen sollen Gäste bald draußen bewirten dürfen
Mannheim (dpa/lsw) Bars und Kneipen können nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ihre Gäste früher als vom Land vorgesehen wieder draußen bewirten. Die vollständige Schließung seit Mitte März widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, da Betreibern von Speisegaststätten mittlerweile eine Außenbewirtschaftung erlaubt sei. Für diese Unterscheidung gebe es keinen sachlichen Grund, teilte der VGH am Mittwoch in Mannheim mit. Die enthemmende Wirkung des Alkoholkonsums mit der Folge...