Politik & Wirtschaft
Corona-Verordnung ab 1. Juli
Regeln für private Feiern
Bretten (kn) Wegen vieler Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt die Stadt Bretten in einer Mitteilung die Regeln vor, die für private Feiern ab 1. Juli gemäß der Corona-Verordnung gelten: Feiern bis 20 Personen Für eine Ansammlung mit bis zu 20 Personen gelten keine weiteren Auflagen.Dies gilt auch, wenn die Teilnehmenden ausschließlich in gerader Linie Verwandte, Geschwister und deren Nachkommen oder Angehörige des eigenen Haushalts, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartner oder...