Grillplatz

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Wegen Waldbrandgefahr ist Grillen und Feuermachen im Wald im Landkreis Karlsruhe untersagt.  | Foto: yelantsevv - stock.adobe.com

Wegen erhöhter Waldbrandgefahr
Feuermachen und Grillen ist im Wald verboten

Region (kn) Im Landkreis Karlsruhe besteht aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Daher hat das Kreisforstamt eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Benutzung von Grill- und Feuerstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills ausdrücklich untersagt. Die Gültigkeit dieser Verfügung erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Karlsruhe bis zu ihrem Widerruf durch die untere Forstbehörde. Die Nutzung der Plätze ohne Feuermachen bleibt...

  • Region
  • 18.06.23
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